Entsorgung und Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten
Hersteller und Vertreiber Informationen gemäß § 18 Abs. 3 und 4 ElektroG
Unsere Quincy-Produkte sollen Kinderaugen möglichst lange zum Strahlen bringen. Dennoch lässt es sich nicht vermeiden, dass einige Quincys irgendwann das Ende ihres Lebenszyklus erreichen.
Es ist uns wichtig, Dir als verantwortungsbewusster Hersteller und Vertreiber im Sinne der WEEE-Richtlinie nützliche Informationen zur richtigen Entsorgung unserer Produkte zu geben, damit wir gemeinsam die Ressourcen der Erde schonen können.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Anforderungen für die Entsorgung unserer Elektro- und Elektronikgeräte – wie zusammengestellt.
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Was regelt die WEEE-Richtlinie? Die Europäische Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Geräte unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei zurückzunehmen und nach festgelegten ökologischen Standards zu entsorgen.
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Spezielle Sammel- und Rückgabesysteme für Elektro- und Elektronikgeräte Elektro- und Elektronikgeräte enthalten Materialien, die recycelt und wiederverwertet werden sollen. Diese Geräte gehören nicht in den Hausmüll. Durch getrennte Entsorgung trägst Du dazu bei, den Recyclingprozess zu optimieren und verhinderst, dass gefährliche Stoffe die Umwelt und die menschliche Gesundheit schädigen.
Bitte entsorge Deine Elektro- und Elektronikgeräte stets getrennt von anderen Haushaltsabfällen.
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Wie kann ich erkennen, dass ein Gerät getrennt entsorgt werden muss? Findest Du auf Deinem Gerät das Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne, darf es nicht im Hausmüll entsorgt werden. Dieses Symbol findest Du auf dem Gerät selbst, dem Zubehör, der Verpackung oder in der beiliegenden Dokumentation.
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Wo kann ich meine Altgeräte zurückgeben? Es gibt viele Möglichkeiten, Deine Elektro- und Elektronikgeräte richtig zu entsorgen.
a) Öffentlich-rechtliche Sammelstellen in Deiner Nähe Du kannst die öffentlich-rechtlichen Sammelstellen, wie kommunale Wertstoffhöfe, nutzen, um Deine Altgeräte kostenfrei abzugeben. Adressen erhältst Du bei Deiner Stadt- oder Kommunalverwaltung.
b) Rücknahme durch Hersteller und Vertreiber Du kannst Altgeräte auch bei von Herstellern oder Vertreibern eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind:
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Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie
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Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die regelmäßig Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.
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Bei Online-Händlern kommt es auf die Lager- und Versandflächen an.
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Welche Voraussetzungen bestehen für die Rückgabe? Die unentgeltliche Rückgabe eines Altgerätes ist möglich, wenn
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ein neues gleichartiges Gerät mit denselben Funktionen an einen Endnutzer abgegeben wird und
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bei Vertreibern unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für Altgeräte, die keine äußere Abmessung größer als 25 cm haben, beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
Online-Händler müssen Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer gewährleisten.
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Wie finde ich eingerichtete Rücknahmestellen? Die von Herstellern und Vertreibern eingerichteten Rücknahmestellen findest Du unter folgendem Link: Take-e-back
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Was ist bei dem Akku von Quincy zu berücksichtigen? Quincy hat einen fest eingebauten Akku. Bitte belasse diesen in Quincy und versuche nicht, ihn auszubauen. Die Batterien können nur durch Fachpersonal entfernt werden:
Batterietyp: 3 x AA-Zellen Chemisches System: NiMh
Bitte entlade die Akkus vor der Entsorgung vollständig, um Kurzschlüsse und Brandgefahr zu vermeiden.
Weitere Informationen erhältst Du bei Deiner Kommune oder Deinem Abfallentsorgungsdienst.
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Hersteller-Registrierungsnummer Als Hersteller im Sinne des ElektroG sind wir bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register unter der folgenden Registrierungsnummer registriert:
WEEE Registrierungsnummer: DE 83586079
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Berichts- und Informationspflichten Wir sind gesetzlich verpflichtet, über den Stand der Erfüllung der Sammel- und Recyclingquoten zu informieren. Hier findest Du die von der Bundesregierung berichteten Zahlen: BMU Statistiken